Bundesförderung für effiziente Gebäude

Seit dem 1. Januar 2021 tritt die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Der Bund fördert die Umrüstung von alten Leuchten zu energieeffizienten Technologien.

Förderungswürdig sind Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Zu den Maßnahmen zählen der Einbau von energieeffizienten Beleuchtungssystemen inkl. Komponenten, Steuerungstechnik, sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten, Fachplanung und Baubegleitung. Nicht gefördert werden Ersatzlampen oder der Lampeneinbau in Bestandsleuchten.

Voraussetzungen:

  • LED Lichtbandsysteme müssen einen Lichtstrom von ≥ 140 lm/W erreichen
  • Bei allen anderen Leuchten sind es ≥ 120 lm/W
  • Der Lichtstromerhalt bei LED Leuchten muss ≥ L80 bei 50.000 Stunden erreichen
  • Montage durch Fachunternehmen
  • Einreichung folgender Unterlagen: Gesamte Kostensumme inkl. Montage, Grundrissplan, Baujahr des Gebäudes, Unternehmererklärung, Bankdaten, Vollmacht für den Energieberater, Datenblätter der angebotenen Leuchten

Wer ist förderfähig?

  • Privatpersonen/Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Abnahme

  • Rechnungszusendung an den Energieberater
  • Überweisungsbestätigung über den Rechnungsbetrag

Ausführliche Informationen können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden. Eine Zusammenfassung zur Bundesförderung haben wir nachfolgend für Sie bereitgestellt:


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Kontakt:
Ernst Granzow GmbH & Co. KG
Herr Karsten Kremer
Fachbereich Lichttechnik
E-Mail: Karsten.Kremer@granzow.de
Telefon: +49 7152 18-181